Soforthilfe Hochwasser

Soforthilfe für private Haushalte und Kleinunternehmen, welche vom Hochwasser betroffen sind

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Singen,

der Freistatt Thüringen stellt den vom Hochwasser betroffen Haushalten und Kleinunternehmen auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen ei-ne Soforthilfe zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Antragsformulare können im Internet unter https://www.singen-thueringen.de abgerufen oder beim Ortsteilbürgermeister in Empfang genommen werden.

Das Auszahlungsverfahren soll sich für die Bürger als unbürokratisch dar-stellen. Voraussetzung für jede Auszahlung ist die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars bei der Gemeinde. Hierin müssen die Antragsteller versichern, dass die von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Die Gemeinden nehmen die Anträge entgegen und prüfen entsprechend dem vorletzten Punkt auf dem Antragsformular, ob die Angaben nach Nr. 1, dies sind die melderechtlichen Daten des Antragstellers, zutreffend und die Angaben nach Nr. 2 plausibel sind.

Die von den Bürgern getätigten Angaben müssen nachvollziehbar sein. Der Bürger ist mithin für die gemachten Angaben verantwortlich.

Nach Abschluss der Prüfung hat der Bürgermeister die Richtigkeit zu bestätigen. Diese Bestätigung ist Grundlage für die Auszahlung der Mittel durch den Kreis.

Zu beachten ist, dass die Soforthilfen nur auf Antrag, der bis zum 01.07.2013 eingereicht wurde, ausgezahlt werden. Diese Frist ist von den Bürgern einzuhalten und auch durch die Gemeinden bei der Antragsbearbeitung zu überprüfen.

Ich bitte um Beachtung und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Markus Rausch
Ortsteilbürgermeister Singen

Anlage:
Formulare soforthilfehochwasser.zip

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